Patientenverfügung

Für jeden ab 18 Jahren.

Mit einer Patientenverfügung können Sie rechtlich verbindlich folgende Frage beantworten:

Wenn ich am Ende meines Lebens bin oder eine  schwere, unheilbare Krankheit habe und einwilligungsunfähig bin, welche medizinischen Maßnahmen erlaube ich dann und welche nicht?

Meistens geht es dabei um die Frage, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen – wie z.B. künstliche Ernährung, künstliche Beamtung oder auch lebensverlängernd wirkende Medikamente – möchten oder nicht.

Eine Patientenverfügung wird typischerweise für folgende Situationen erstellt: für den unmittelbaren Sterbeprozess, für das Endstadium einer tödlichen Krankheit, für einen weit fortgeschrittenen Hirnabbau-Prozess (z.B. eine weit forgschrittene Demenzerkrankung) und für eine schwere Gehirnschädigung (wie z.B. das „Wahkoma“).

Für diese Fälle legen unsere Mandanten dann fest, ob bzw. welche lebensverlängernden Maßnahmen sie zulassen und welche nicht.

Mir ist wichtig, Sie darüber zu informieren, dass hier ganz individuelle Entscheidungen möglich sind.

Gerne gehe ich mit Ihnen das Thema Patientenverfügung an und bespreche mit Ihnen, welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie haben.

Auch das Thema „Corona“ behandele ich in unserer Patientenverfügung. Sprechen Sie mich gerne an.

„Entscheiden Sie selbst über lebensverlängernde Maßnahmen. „

Typische Fragen

 

Muss ich meine Patientenverfügung alle zwei Jahre neu unterschreiben?

Nein, das müssen Sie nicht. Auch dieses Gerücht hält sich hartnäckig.

Ich rate sogar grundsätzlich davon ab, die Patientenverfügung regelmäßig „zu bestätigen“. Falls Sie dies doch tun möchten, kann eine bestimmte Regelung in die Patientenverfügung aufgenommen werden, die Nachteile für Sie verhindert. Sprechen Sie mich gerne an.

Darf sich mein Bevollmächtigter über meine Patientenverfügung hinweg setzen?

Nein, das darf er nicht. Sie haben in der Patientenverfügung für bestimmte Situationen rechtsverbindlich festgelegt, was mit Ihnen passieren darf und was nicht. Die Aufgabe Ihres Bevollmächtigten ist, Ihrer Patientenverfügung Geltung zu verschaffen, also dafür Sorge zu tragen, dass sie umgesetzt wird.

Was ist mit dem Thema "Organ- und Gewebespende"?

Das Thema „Organ- und Gewebespende“ gehört rechtlich gesehen nicht zur Patientenverfügung.

In meinen Beratungen spreche ich dieses Thema jedoch an, wenn die Mandanten dies wünschen, da es eng mit dem Thema der lebensverlängernden Maßnahmen verknüpft ist.

Ich bin noch jung. Brauche ich eine Patientenverfügung?

Auch wenn sich überwiegend ältere Menschen mit dem Thema „Patientenverfügung“ beschäftigen, so möchte ich jedoch auch junge Menschen ermutigen, sich diesem Thema zu widmen. Denn leider ist die Patientenverfügung nicht nur bei Krankheiten wie Demenz, Alzheimer usw. relevant, sondern eben auch bei Unfällen oder anderen schweren Krankheiten.

Eine Patientenverfügung kann ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden.

Was ist mit Corona? Muss ich jetzt meine Patientenverfügung ändern?

Die COVID-19-Erkrankung hat insbesondere das Thema der künstlichen Beatmung in das Bewusstsein vieler Menschen gebracht. Im Zusammenhang mit Patientenverfügungen kam es zu Unsicherheiten bezüglich der Frage, ob die Entscheidungen zur künstlichen Beatmung geändert oder angepasst werden mussten. Es bestand teilweise auch die Sorge, im Falle einer Corona-Erkrankung kein Beatmungsgerät zu bekommen, wenn in der Patientenverfügung eine künstliche Beatmung zur Lebensverlängerung ausgeschlossen war.

Bei einer Patientenverfügung ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass hier typischerweise zwischen folgenden Bereichen unterschieden wird: erfolgt eine medizinischen Maßnahme im Rahmen einer Heilbehandlung (also z.B. zur Behandlung einer Corona-Erkrankungen) oder erfolgt die medizinische Maßnahme zur Lebensverlängerung am Ende des Lebens, im Endstadium einer tödlichen Krankheit, bei einer schweren Gehirnschädigung oder einem weit fortgeschrittenen Hirnabbau-Prozess.

Gerne können wir das Thema Corona und Patientenverfügung besprechen. In meinen Patientenverfügungen gibt es eine Regelung zu Corona. Falls Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, können wir auch besprechen, ob bzw. inwieweit eine Änderung der bestehenden Patientenverfügung notwendig oder sinnvoll ist.