Vorsorgedokumente vom VorsorgeAnwalt
Vorsorgedokumente sollten zu Ihnen und Ihrem Leben passen.
Ich berate Sie umfassend und individuell und erstelle mit Ihnen rechtssichere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Diese Vorsorgedokumente sind besonders wichtig.
Entscheiden Sie selbst, wer für Sie handeln soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie erlauben und welche nicht.
„Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig Vorsorgedokumente sind.
Mein Wunsch ist es, dass meine Mandanten nach einer umfassenden Beratung gute Entscheidungen für sich treffen können.“
Rechtsanwältin Sara Ristau
Vorsorgevollmacht
Sie können bestimmen, wer für Sie handeln soll – im privaten sowie im finanziellen Bereich.
Patientenverfügung
Sie können rechtsverbindlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende oder bei schwerer Krankheit zulassen und welche Sie nicht.
Betreuungsverfügung
Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Betreuer sein soll und ihm Anweisungen geben, wie er die Betreuung ausüben soll.
Warum Vorsorgedokumente vom VorsorgeAnwalt
Als Rechtsanwältin habe ich mich bewusst dafür entschieden, Menschen bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten zu unterstützen.
Die Lebenssituationen meiner Mandanten sind sehr unterschiedlich. Aus meiner Sicht sollten Vorsorgedokumente daher individuell gestaltet und passgenau sein.
Ich bin Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die auf das Vorsorgerecht spezialisiert sind.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich meine Mandanten nicht nur fachlich beraten, sondern auch persönliche Aspekte bei der Beratung berücksichtigen.
Weitere Informationen
Hausbesuche
Gerne biete ich Ihnen auch Hausbesuche an.
Beglaubigung und Beurkundung
Meine Mandanten entscheiden sich bewusst dafür, ihre Vorsorgedokumente mit mir zu gestalten.
Da ich jedoch keine Notarin bin, kann ich die Vorsorgevollmachten nicht für meine Mandanten unterschriftsbeglaubigen oder beurkunden.
Ich empfehle meinen Mandanten jedoch stets, ihre Vorsorgevollmacht anschließend notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen (weitere Informationen hierzu finden Sie hier). Die Beglaubigungs- bzw. Beurkundungskosten fallen zusätzlich zu meinem Beratungshonorar an.
Sie können selbstverständlich auch direkt einen Notar für die Gestaltung von Vorsorgedokumenten aufsuchen.
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Rechtlich gesehen kann eine Beglaubigung nicht nur durch einen Notar, sondern auch durch die Betreuungsbehörde (in Düsseldorf heißt sie Betreuungsstelle) erfolgen.
Ich empfehle meinen Mandanten jedoch die Beglaubigung durch die Betreuungsstelle inzwischen nicht mehr. Denn durch eine Gesetzesänderung (gültig ab dem 01.01.2023) ist eine Vorsorgevollmacht, die durch die Betreuungsstelle beglaubigung wurde, in wichtigen Teilbereichen nicht mehr einsetzbar.
Da es diese Einschränkungen bei notariell beglaubigten Vorsorgevollmachten nicht besteht, empfehle ich die Beglaubigung durch einen Notar.
Zentrales Vorsorgeregister
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
Zweck einer solchen Registrierung ist es, die Betreuungsgerichte darüber zu informieren, dass Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben und keinen Betreuer brauchen. So kann in einem Fall der Fälle verhindert werden, dass ein Betreuungsrichter für Sie eine Betreuung anordnet, obwohl Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben.
Sie können selbst diese Registrierung vornehmen oder ich kann dies gerne für Sie erledigen. Für die Registrierung erhebe ich keine Kosten, Sie müssten lediglich die Gebühren zahlen, die das Zentrale Vorsorgeregister erhebt.
Gebührenbeispiel: Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit zwei Vorsorgebevollmächtigten durch mich kostet 19 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
Über mich
- Rechtsanwältin seit 2008
- Eigene Kanzlei seit 2011
- Gründung der Kanzlei Ristau Rechtsanwälte in 2015
- Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. seit 2016
- Spezialisierungslehrgang Vorsorgerecht in 2018
- Regelmäßige Fortbildungen im Vorsorgerecht
- Vortragstätigkeit zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Absolvierung des „Letzte Hilfe“-Kurses bei Frau Barbara Krug (Leiterin des Hospizes im EVK Düsseldorf) und Frau Elisabeth Siemer (Hospizkoordinatorin in Gerresheim)
- Fachanwältin für Steuerrecht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Düsseldorfer Anwaltverein
Palliativ – was bedeutet das?
Palliativmedizin Das Wort „palliativ“ löst in vielen Menschen Unbehagen aus. Inzwischen hören wir es immer öfter, z.B. in Fernseh- oder Zeitungsberichten. Hat das etwas mit Hospiz zu tun? Ist eine Palliativstation eine „Sterbestation“? Was bedeutet das also,...
Beglaubigung und Beurkundung
Meine Empfehlung: Beglaubigung oder Beurkundung Meine Empfehlung für meine Mandanten lautet, ihre Vorsorgevollmacht entweder notariell beglaubigen1 oder beurkunden zu lassen (warum ich eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nicht mehr empfehle, lesen Sie...
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